Kosten.
Seit dem 1. Januar 2012 zahlen einige gesetzliche Krankenkassen, als freiwillige Leistung, bei osteopathischen Behandlungen zu. Hierzu wird eine ärztliche Bescheinigung (Privatrezept) über die Notwendigkeit der Behandlung benötigt zudem muss eine berufliche Qualifikation des Behandlers nachgewiesen werden. Als staatlich zugelassene Heilpraktikerin und Mitglied im Bundesverband Osteopathie (BVO) trifft diese Voraussetzung bei mir zu. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen über den Rahmen der Erstattung Auskunft.
Die privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten osteopathischer Leistungen abhängig vom vereinbarten Tarif. Gesetzlich Versicherte können eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abschließen, welche die Kosten der Behandlung gewöhnlich bis zu 80% übernimmt. Die Abrechnung erfolgt bei allen Versicherten durch Rechnungsstellung an den Patienten nach der Leistungsübersicht der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Die Kosten für eine Behandlung betragen ca. 90 Euro.
Preise für das Fitnesstraining bzw. die Ernährungsberatung auf Anfrage.
Den Behandlungsvertrag finden Sie hier.