Kosten

Seit dem 1. Januar 2012 übernehmen in Deutschland einige der gesetzlichen Krankenkassen für Pflichtversicherte die Kosten von Heilpraktikern und osteopathischer Behandlung zumindest teilweise. Einheitliche gesetzliche Richtlinien gibt es derzeit nicht. Ihre gesetzliche Versicherung erstattet daher möglicherweise nur einen Teil oder keine Kosten. Einige Krankenkassen fordern zur Erstattung von Heilpraktikerkosten eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Behandlung. Bei anderen genügt die anerkannte berufliche Qualifikation des Behandlers. Als staatlich zugelassene Heilpraktikerin und Mitglied im Bundesverband Osteopathie (BVO) trifft diese Voraussetzung bei mir zu. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen über den Rahmen der Erstattung Auskunft.

Die privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten osteopathischer Leistungen abhängig vom vereinbarten Tarif. Gesetzlich Versicherte können eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abschließen, welche die Kosten der Behandlung gewöhnlich bis zu 80 % übernimmt. Die Abrechnung erfolgt bei allen Versicherten durch Rechnungsstellung an den Patienten nach der Leistungsübersicht der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).

Preise für das Fitnesstraining bzw. die Ernährungsberatung auf Anfrage.

Weitere Informationen zu den Behandlungskosten finden Sie hier und den Behandlungsvertrag hier.